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Schul-ABC der Grundschule Ankum

Liebe Eltern, liebe Kinder,
wir möchten Sie und Ihr Kind an unserer Schule recht herzlich willkommen heißen. Wir sind eine verlässliche Grundschule.
Dieses ABC soll Ihnen und Ihrem Kind als Wegweiser durch unsere Schule dienen. Wir hoffen, dass Ihr Kind unsere Schule gerne besuchen wird und sich hier wohl fühlt. Wir freuen uns, wenn Sie sich auch aktiv und intensiv an der Gestaltung unseres Schullebens beteiligen. Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

-Das Kollegium und die Schulleitung der Grundschule Ankum-

Pädagogische Grundbedingungen für ein erfolgreiches Lernen:



A - Allgemeine Angaben zur Schule:
Anschrift:
Grundschule Ankum
Kolpingstr. 9 - 49577 Ankum
Telefon: 05462 – 74250 Fax: 05462 – 742525
E-Mail: schulleitung@gsankum-os.nibis.de
Schulleitung: Rektor Josef Gäbken
Konrektorin: Liane Bunke
Schulträger: Samtgemeinde Bersenbrück

A – Anfang: Einschulung:
Der erste Schultag ist ein wichtiger Tag. Damit die ganze Familie Gelegenheit hat, daran teilzunehmen, ist die Einschulung jeweils am 1. Samstag nach Beginn eines neuen Schuljahres. Wir beginnen mit einem Wortgottesdienst um 10.00 Uhr in der Kirche und anschließend um 10.30 Uhr ist die Einschulungsfeier in der Grundschule.
Für die Kinder des Schulkindergartens gilt: Einschulung bereits am Freitag davor um 10.00 Uhr in der Aula der Grundschule zusammen mit den Eltern. Danach findet bis um 11.00 Uhr die erste Unterrichtseinheit im Schulkindergarten statt. Am Samstag ist dann schulfrei.

A – Arbeitsgemeinschaften:
In mehreren Bereichen werden in den Klassen 3 und 4 „Arbeitsgemeinschaften“ eingerichtet. Dabei ist jede Grundschule unabhängig und gestalterisch frei. Bei uns in der Grundschule Ankum werden meistens angeboten: Backen-Kochen, Schulgarten, Gruppentanz, Jonglieren, Künstlerwerkstatt, Arbeiten mit dem Computer, Theaterspiel und Mannschafts-Ballspiele. Die Kinder dürfen frei daraus auswählen, müssen aber verpflichtend an einer „AG“ teilnehmen. Nach einem halben Jahr darf gewechselt werden. Es gibt keine Zensuren, jedoch werden besondere Fähigkeiten im Zeugnis vermerkt.

B – Betreuung:
Im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ können die Kinder außerhalb des Unterrichts an einer Betreuung teilnehmen, um sicherzustellen, dass sie 5 Zeitstunden (bei uns von 7.45 Uhr bis 12.55 Uhr) in der Schule verbleiben. Die Teilnahme an den Betreuungsstunden, die ja Randstunden sind, ist freiwillig. Die Kinder, die nicht daran teilnehmen, gehen früher nach Hause oder kommen erst 1 Stunde später zur Schule, je nach Stundenplan.

B – Beurlaubungen:
Beurlaubungen aus familiären Gründen außerhalb der regulären Ferien werden in der Regel auf schriftlichen oder mündlichen Antrag der Eltern unter Berücksichtigung der Erlasslage erteilt. Urlaubsreisen außerhalb der Ferien können nicht genehmigt werden.

B - Blockflötenunterricht:
Siehe Musikschule/Musikunterricht

B - Busfahrkarten : (ÖPNV – Öffentl. Personennahverkehr)
Die Fahrschüler der Grundschulen erhalten vom Landkreis Osnabrück, ausgegeben durch die Samtgemeinde Bersenbrück, eine Langzeit – Busfahrkarte für den Weg zur Schule, wenn eine entsprechende Entfernung von mindestens 2,0 km vorliegt. Der Jahresausweis wird zu Beginn eines jeden Schuljahres durch die Grundschule ausgehändigt. Bei Verlust muss Ersatz (10,-€) geleistet werden. Die Busse fahren zur 1. und zur 2. Stunde, sowie nach der 4., 5. und 6. Stunde.

E – Englisch:
Mit der Einführung der „Verlässlichen Grundschule“ wurde für alle Schüler des 3. und 4. Schuljahres Englisch verpflichtend eingeführt. Es werden 2 Stunden pro Woche erteilt. Anders als im Unterricht der weiterführenden Schulen soll das frühe Fremdsprachenlernen überwiegend mündlich, handlungsorientiert und spielerisch-musisch geschehen. Im 3. Schuljahr bleibt es bewertungsfrei, im 4. Schuljahr erhalten die Kinder eine Zensur.

E – Elternabende:
Zu den Elternabenden erhalten Sie rechtzeitig eine schriftliche Einladung. Bitte nehmen Sie nach Möglichkeit an diesen Elternabenden teil. Hier haben sie die Gelegenheit, alles Wichtige, die Klasse betreffend, zu erfahren und zu diskutieren.

E –Elternsprechtage:
Elternsprechtage werden ein- bis zweimal im Jahr durchgeführt. Die Termine werden frühzeitig bekannt gegeben und damit sich keine langen Wartezeiten ergeben, werden in vielen Klassen Sprechzeitlisten ausgegeben, in die Sie sich eintragen können.

E – Elternvertretung:
Zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres werden Elternvertreter für die Klassen gewählt. Die gewählten Vertreter laden zu den folgenden Elternabenden ein und gehören dem Schulelternrat an. Dieser wiederum entsendet seine Vertreter in den Schulvorstand und in die Fach- und Gesamtkonferenz, die die Belange der gesamten Schulgemeinschaft erörtern.

E – Entschuldigungen/Krankheiten:
Sollte Ihr Kind wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können, geben Sie bitte der Schule eine entsprechende Nachricht. Diese können Sie dem Kind anschließend schriftlich mitgeben, wenn es nur einen oder zwei Tage gefehlt hat, oder aber Sie melden sich telefonisch, per Fax oder per E-Mail.
Die Fehltage werden im Zeugnis vermerkt, sowohl die entschuldigten als auch die unentschuldigten. Bei unentschuldigtem Fehlen verletzten Sie als Erziehungsberechtigte die Schulpflicht und müssen deshalb u.U. mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

F – Fahrräder:
Im 1. Schuljahr sollten die Kinder möglichst noch nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen, es sei denn, sie werden von einem Erwachsenen begleitet. Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen auf dem Bürgersteig fahren, Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen das.
Am Zebrastreifen müssen die Kinder absteigen und dann den „Fußgängerüberweg“ zu Fuß überschreiten (Tiefer Weg). Das gilt auch für alle anderen Radfahrer. Im Nahbereich der Schule sollten die Kinder aber immer zu Fuß kommen.

F – Ferien:
Die Ferientermine werden Ihnen zu Beginn des neuen Schuljahres in einer Übersicht schriftlich mitgeteilt. Verlängerungen zu Beginn oder am Ende der Ferien wegen Urlaubsreisen können nicht genehmigt werden. Da die Betreuung in den Ferien ausfällt, wird zentral von der Samtgemeinde Bersenbrück in Bersenbrück eine entgeltpflichtige Betreuung angeboten.

F - Fernsehen:
Beschränken Sie den Fernsehkonsum. Dasselbe gilt auch für Computerspiele. Bewegungsspiele im Freien, sowie Gesellschaftsspiele mit Kindern/Erwachsenen sind sehr viel förderlicher für die Entwicklung Ihrer Kinder.

F – Förderverein der Grundschule Ankum e.V.:
An unserer Grundschule gibt es einen Förderverein: Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Unterstützung der Grundschule. So werden alle Eltern der Grundschule gebeten, dem Verein beizutreten. Der Jahresbeitrag beträgt mind. 7,50 €, Spenden sind willkommen, diese können steuerlich abgesetzt werden. Weitere Informationen sind beim Vorsitzenden Herrn Udo Kliewe, Tel. 05462 – 71116 zu erhalten.

F – Fundsachen:
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind seine Sachen auch wieder mit nach Hause bringt. Kennzeichnen Sie bitte alle Dinge –wenn eben möglich- mit dem Namen Ihres Kindes. Sollte Ihr Kind etwas verloren oder vertauscht haben, können Sie gerne bei uns nachfragen.

G - Gottesdienste:
Im Verlauf des Schuljahres feiert die Grundschule regelmäßig Schulgottesdienste mit den Kindern in der kath. Kirche. Diese sind meistens ökumenisch für die evangelischen und katholischen Christen gestaltet. Einmal pro Schuljahr jedoch feiert jede Konfession auch einen konfessionell-gebundenen Gottesdienst in der eigenen Kirche, wobei die ev. Kinder am Buß- und Bettag zur ev. Kirche nach Nortup-Loxten fahren. Die baptistischen Kinder haben jeweils eine Bibelstunde mit einem Prediger der Baptistengemeinde in der Schule.

K – Klassenlehrer:
Der Klassenlehrer / Die Klassenlehrerin ist die hauptsächliche Bezugsperson für die Schulkinder und Eltern. Er / Sie unterrichtet deshalb auch die meisten Stunden und koordiniert alle Angelegenheiten, die die Klasse betreffen.
In Klasse 1 und 2 unterrichtet er / sie die Hauptfächer Lesen, Schreiben, Mathematik, Sachunterricht und zusätzlich möglichst ein musisches Fach. Fachlehrer unterrichten in den übrigen Fächern.
Im „Normalfall“ findet einmal während der Grundschulzeit nach Klasse 2 ein Klassenlehrerwechsel statt. Damit einher geht auch die Verpflichtung durch das Kultusministerium, dass mindestens ein weiterer Fachlehrer / eine Fachlehrerin ein Hauptfach (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht) unterrichten muss.
So ist gewährleistet, dass beim Übergang zu den weiterführenden Schulen mehrere Lehrkräfte eine abgestimmte Empfehlung aussprechen.

K – Klassenfahrten / Schullandheimaufenthalte:
Schulfahrten und insbesondere Schullandheimaufenthalte dienen besonders der Förderung sozialen Lernens und sozialer Verhaltensweisen, sowie der Vertiefung des Verständnisses für den Heimat- und Naturschutz. Eintägige Klassenfahrten werden in jedem Schuljahr ein- bis zweimal durchgeführt, wobei eine Fahrt fast immer einen kulturell-musischen Aspekt umfasst, wie z.B. eine Theaterfahrt zum Stadttheater nach Osnabrück oder zur Freilichtbühne nach Meppen. Dreitägige Schullandheimaufenthalte werden im 3. Schuljahr durchgeführt. Ziele sind z.B. der Dümmer See, der Reiterhof Vox in Eggermühlen oder die Jugendherberge am Alfsee. Unterrichtsgänge in die nähere Umgebung finden zusätzlich statt.

Kooperation mit der Paul-Moor-Schule
Seit August 2008 wurde eine "Kooperierende Klasse" mit 6 Kindern der Paul-Moor-Schule an der Grundschule Ankum eingerichtet und inzwischen um eine weitere Klasse erweitert.
Die Paul-Moor-Schule ist eine Ganztagseinrichtung für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler, eine staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte in Trägerschaft der Heilpädagogischen Hilfe Bersenbrrück.
Durch die räumliche Nähe werden Möglichkeiten der gemeinsamen Begegnungen zum Nutzen beider Seiten geschaffen, wobei beide Einrichtungen jedoch selbständig bleiben. In einzelnen Projekten wird miteinander gelebt und gehandelt und voneinander gelernt. Auch Feste, Feiern und Gottesdienste werden in Gemeinsamkeint durchgeführt.

L – Lernmittel / entgeltliche Ausleihe:
Die Lernmittelfreiheit wurde in Niedersachsen durch die „entgeltliche Ausleihe“ abgelöst. Das bedeutet, dass Sie die benötigten Schulbücher gegen eine Leihgebühr von der Schule ausleihen können, die davon wiederum neue Schulbücher einkaufen kann. Weitergehende Informationen erhalten Sie zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres.

M – Musikunterricht / Musikschule / Blockflöte:
An der Grundschule Ankum erhalten mit Beginn des Schuljahres 2011/12 alle Kinder des ersten Schuljahrgangs kostenlos eine Musikstunde durch Musiklehrer der Kreismusikschule im Rahmen des wöchentlichen Stundenplans.
Sie lernen musikalische Grundlagen und verschiedene Instrumente kennen.
In den folgenden Schuljahren können die Kinder, dann allerdings gegen Bezahlung, in Kleingruppen oder einzeln Instrumentalunterricht erhalten. Der Flötenunterricht bei Frau Hackmann läuft weiter, aber nicht mehr für das 1. Schuljahr.

R – Religionsunterricht:
Im 1. Schuljahr wird der Religionsunterricht als konfessionell-kooperativer Religionsunterricht erteilt. Das bedeutet, dass evangelische und katholische Kinder gemeinsam unterrichtet werden, die Klasse muss nicht aufgeteilt werden. Dadurch wird die besondere Bedeutung der sozialen Aspekte nach der neuen Gruppenzusammenstellung des 1. Schuljahres betont.
Ab Klasse 2 werden die Kinder nach Konfessionen getrennt unterrichtet. Wenn Ihr Kind nicht am Religionsunterricht teilnehmen soll, müssen sie es schriftlich abmelden. Diese Abbmeldung gilt für die gesamte Grundschulzeit, kann aber jederzeit widerrufen werden.

S – Schulelternrat:
Der Schulelternrat besteht aus je zwei Elternvertretern jeder Klasse. Er berät Angelegenheiten der Gesamtschule und bringt diese in die Gesamtkonferenz ein. Bei allen Konferenzen sind Elternvertreter anwesend, um die Interessen der Schulelternschaft wahrzunehmen (siehe auch: E – Elternvertretung).

S – Schulfrühstück – Milch- und Kakaoverkauf:
Das Schulfrühstück wird in der Klasse eingenommen. Bitte achten Sie auf ein gesundes, ausgewogenes Frühstück. Obst und Schulbrot sind hier die Favoriten. (Süßigkeiten bitte nur bei Geburtstagsüberraschungen). Auch ein Getränk sollte für die Kinder selbstverständlich sein: Wir befürworten Wasser oder Saftschorlen. Achten Sie bitte auch auf „Bruchfestigkeit“ und auf einen Schraubverschluss. Die Kinder können auch Milch oder Kakao in der Schule kaufen. Der Verzehr dieser Getränke wird vom Land Niedersachsen teilfinanziert, so kostet eine Flasche Milch oder Kakao 0,38 €. Der besseren Handhabung wegen kaufen die Kinder einen Zehnerblock Getränkekarten beim Hausmeister für 4 €, um nicht jeden Tag mit Geld hantieren zu müssen.

S – Schulgeschichte - Kurzinformation:
Die Grundschule Ankum befindet sich am Abhang des Vogelbolls, einer Gerichtsstätte des Mittelalters, neben der ehemaligen Kirchburg, die im Mittelalter als Zufluchtsort diente. Die Grundschule entstand, wie die Samtgemeinde auch, durch die Gebietsreform im Jahre 1971. Die Bauernschaftsschulen von Ahausen, Druchhorn, Rüssel und Westerholte wurden aufgelöst und mit der Mittelpunktschule Ankum zusammengelegt. Nachdem am östlichen Ortsrand das Schulzentrum für die Haupt- und Realschule gebaut worden war, verblieb im Ortsmittelpunkt die Grundschule bestehen, die seit 1978 auch eine eigenständige Schulleitung erhielt. Zur Zeit ist die Grundschule drei- bis vierzügig und durch den 1996 eingeführten Schulkindergarten sind nun 15 Klassen vorhanden, in denen rund 370 Schüler/innen von 20 Lehrkräften unterrichtet werden. Der vielgegliederte Gebäudekomplex umfasst 16 Klassenräume, Fachräume für Musik, Textil, Werken, sowie Schulküche, Computer- und Betreuungsraum, Sporthalle, einen kunststoffbelegten Sportplatz und bewirtschaftet auch einen Schulgarten.

S – Schulsekretariat:
Das Schulsekretariat ist außer dienstags in der Zeit von 8.00 Uhr – 12.15 Uhr besetzt. Dort hat Frau Rita Leibner immer ein offenes Ohr für alle Kinder, Eltern und Lehrer und versucht, Ihre Wünsche soweit wie möglich zu erfüllen. Erreichbarkeit: siehe: „A – Allgemeine Angaben“.

S - Sport / Schwimmen:
In jedem Schuljahr werden zwei Sportstunden erteilt. Im Schulkindergarten wird zusätzlich in einer Kleingruppe „Sportförderunterricht“ durchgeführt, um z.B. Defizite in der Bewegungs-Koordination zu beheben. Im 3. Schuljahr gliedert sich der Unterricht in je eine Stunde Sport und Schwimmen auf. Die Kinder werden mit dem Bus zur Kleinschwimmhalle am Kattenboll (Haupt- und Realschule) gefahren und erhalten dort unter der Anleitung einer Sportlehrkraft - und einer Pädagogischen Mitarbeiterin als zusätzlicher Aufsicht – den Schwimmunterricht. Für den Sportunterricht muss Ihr Kind auf jeden Fall Sportkleidung zum Wechseln mitnehmen. Es sollt sich selbst umkleiden können. Die Turnschuhe dürfen nicht zu weich und zu leicht sein, sondern dem Fuß Halt geben können und durch gute Dämmung in den Sohlen Rücken und Gelenke schonen. Am Sporttag darf das Kind keine Uhren, keinen Schmuck und keine Ohrringe oder Ohrstecker mit zur Schule nehmen, weil diese aus Sicherheitsgründen beim Sportunterricht abgelegt werden müssen. Bitte auch die Sportsachen mit Namen versehen.

U – Unfall / Versicherung:
Die Schüler sind auf dem direkten Schulweg und auch in der Schule durch die Gemeindeunfall-Versicherung Hannover versichert.
Damit wir Sie vormittags in einem solchen Fall auch benachrichtigen können, ist eine entsprechende Telefonnummer (evtl. auch von der Arbeitsstelle) sinnvoll. Sollte ein Unfall auf dem Nachhauseweg vorgekommen sein, bitten wir, die Schule zu benachrichtigen, damit wir entsprechend reagieren können.

V – Verlässliche Grundschule / Zeitrahmen:
Seit dem Jahr 2000 gibt es die „Verlässliche Grundschule“, die gewährleistet, dass die Grundschulkinder an jedem Schultag 5 Zeitstunden in der Schule sind (oder zumindest bleiben können). An unserer Grundschule reicht dieser Zeitrahmen von 7.45 Uhr bis 13.00 Uhr. Die Fahrplanstruktur der Busschüler ergeben örtlich geringfügige Änderungen im Vergleich zu Nachbarschulen. Eltern können also sicher sein, dass die Schüler - unter Nutzung der Betreuungsstunden - immer von 7.45 Uhr bis 13.00 Uhr in der Schule verbleiben (siehe: „B – Betreuung“). Kinder, die nicht an der Betreuung teilnehmen, kommen und gehen entsprechend ihrer Klassenstundenplanung. Der Stundenplan bleibt „verlässlich“. Auch bei Erkrankungen von Lehrpersonen erhalten die Kinder stets Unterricht durch eine Vertretungslehrkraft.

Z – Zeitplan der Grundschule Ankum:

7.45 - 8.30 Uhr 1. Stunde Betreuungsangebot Schulbus - Anfahrt
  Pause (5 min)    
8.35 - 9.20 Uhr 2. Stunde   Schulbus - Anfahrt
  Pause (20 min)    
9.40 - 10.35 Uhr 3. Stunde    
  Pause (10 min)    
10.45 - 11.20 Uhr 4. Stunde   Schulbus - Rückfahrt
  Pause (10 min)    
11.30 - 12.15 Uhr 5. Stunde Betreuungsangebot Schulbus - Rückfahrt
12.15 - 13.00 Uhr 6. Stunde Betreuungsangebot Schulbus - Rückfahrt


Z – Zeugnisse:
Zum Ende des Schulkindergartens erhalten die Kinder einen Entwicklungsbericht, der in beschreibender Form die Fortschritte während des letzten Jahres wiedergibt.
Im 1. Schuljahr erhalten die Schüler am Ende des Schuljahres ein Zeugnis in beschreibender Form insbesondere über die Lernstände Lesen, Schreiben und Mathematik, sowie über besondere Fähigkeiten und Aussagen über ihr Arbeits- und Sozialverhalten. Dasselbe gilt für das 2. Schuljahr: zusätzlich erhalten sie aber auch noch zum Schulhalbjahr ein Zeugnis.
Im 3. und 4. Schuljahr werden Zensuren erteilt, die von sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5) bis ungenügend (6) reichen und sowohl die schriftlichen als auch die mündlichen Leistungen bewerten.
Am Tag der Zeugnisausgabe endet der Unterricht jeweils nach der 3. Stunde. Es gibt an diesem Tag danach keine Betreuung mehr.